Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth am 23.09.2025

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Seybothenreuth-Ost“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Seybothenreuth beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Seybothenreuth-Ost“ in einem Teilbereich der Fl. Nr. 87, Gemarkung Seybothenreuth, sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans. Die tatsächliche Fläche wird noch festgelegt in Tiefe und Randbereichen.
Durch den Bebauungsplan ist ein „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung auszuweisen. 
Des Weiteren wird beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage darzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.


Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
Beschluss 1:
Die Nichtigkeit der unter TOP 5 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 01.07.2025 beschlossenen „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ wird festgestellt.
Beschluss 2:
Die Gemeinde Seybothenreuth beschließt den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ in der vorliegenden Fassung vom 23.09.2025. Der Entwurf ist dem Beschlussbuch beizufügen. Die Satzung ist durch den Ersten Bürgermeister im Oktober 2025 auszufertigen und anschließend ortsüblich bekanntzumachen. 
Beschluss 3:
Der Ablösebetrag gemäß § 3 Abs. 3 der Stellplatzsatzung wird vorerst nicht festgelegt. Eine Entscheidung im Gemeinderat soll im Bedarfsfall erfolgen.


Zufahrtsbeschränkung Burgstallring, Errichtung Sperrpfosten    
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und Diskussion, dass in der gegenwärtigen Situation keine Sperrpfosten installiert werden.