Kindertageseinrichtung Seybothenreuth

Kita Wichtelstübchen

Die Monate August und September waren für uns eine besondere Zeit voller Abschiede und neuer Herausforderungen.

Ein Höhepunkt war der Abschied von unseren Vorschulkinder, die wir mit unserer traditionellen Rundfahrt mit dem Bulldog feierlich verabschiedet haben. Die Kinder erlebten einen unvergesslichen Moment, als sie vom Bulldog „geschmissen“ wurden und mit einem Lied sowie einer genähten Schultüte verabschiedet wurden. Ein herzliches Dankeschön geht an unseren Elternbeirat, der die Schultüten für die Vorschulkinder genäht hat. Mit dem langen Vorschulabend im Gigaplay ging für 12 Vorschulkinder eine schöne Zeit bei uns im Wichtelstübchen zu Ende.

Mit Eintritt in das neue Kita-Jahr stehen uns auch einige Veränderungen bevor. Aufgrund gesunkener Kinderzahlen haben wir uns entschieden, im neuen Jahr mit einem geschlossenen Konzept zu starten. Dies bedeutet, dass der Kindergarten nun in zwei feste Stammgruppen aufgeteilt ist: die Mäuse- und die Hasengruppe. Zu diesem Thema gab es auch einen Elternabend für alle Eltern. Die Eltern wurden Schritt für Schritt über das neue Konzept informiert und alle Fragen wurden beantwortet. Trotz der geschlossenen Gruppen legen wir großen Wert auf gruppenübergreifende Angebote. So möchten wir sicherstellen, dass alle Kinder die Möglichkeit haben, miteinander in Kontakt zu treten, zu lernen und Freundschaften beizubehalten. Gemeinsam werden wir viele spannende Aktivitäten durchführen, die den Zusammenhalt und die Gemeinschaft stärken.

Außerdem durften wir ab September 6 neue Kinder bei uns in der Einrichtung begrüßen. Wir freuen uns auf eine spannende Kita Zeit mit euch.

 

Elternbeiratswahl 2026 / 2027

Die Wahl des Elternbeirates für das Kindergartenjahr 2026 / 2027 werden wir wieder vor Ort in der Einrichtung durchführen. Hierzu besteht die Möglichkeit für alle Wahlberechtigten, in der Zeit vom 21. September bis 24. September 2026 ihre Stimme abzugeben. Wahlvorschläge können bis einschließlich 17. September 2026, 13.00 Uhr, in der Kindertageseinrichtung eingebracht werden. Bitte machen Sie regen Gebrauch von Ihrer Teilnahmemöglichkeit. Der Rechenschaftsbericht des bisherigen Elternbeirates liegt in der Kindertageseinrichtung zur Einsichtnahme aus.

Für Fragen steht der Träger sowie das Personal gern jederzeit zur Verfügung.

Seybothenreuth, 17. August 2026
Stefan Roder
Erster Bürgermeister

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

Vom 17. Juli 2024

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Seybothenreuth folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth vom 27. Oktober 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 12/2022) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:
1.1         In § 1 wird folgender Abs. 3 ergänzt:
        „(3) Die Gebühren, das Spielgeld sowie die Verpflegungskosten werden durch Bescheid festgesetzt. Benutzungsgebühren und Spielgeld nach dieser Satzung werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Kindertageseinrichtung. Verpflegungsgeld nach dieser Satzung wird erhoben für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Gebührenpflicht sowie die Spielgeldpflicht bestehen auch im Fall vorübergehender Erkrankung, Urlaub oder sonstiger vorübergehender Abwesenheit fort.“

2. § 5 wird wie folgt geändert:
2.1.        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
        „a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
        
        - für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden    137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden     206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    231,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    256,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    281,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    310,10 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    341,15 Euro“

2.2        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
        „b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):

        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    125,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden     137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    183,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    202,15 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    222,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    244,65 Euro“    

2.3         § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
        „c) für Hortkinder:

        - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden      81,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden      93,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    106,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    131,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    150,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    168,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    226,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    249,60 Euro“

2.4        In § 5 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Schulkindbetreuung“ durch die Wörter 
        „erhöhte Ferienbetreuung im Hort“ ersetzt.  

2.5         In § 5 Abs. 2 Satz 2 wird der Betrag „2,00“ gestrichen und durch den Betrag 
        „5,00“ ersetzt.


2.6        § 5 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
        „(3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist pro Mittagessen ein Verpflegungsgeld zu entrichten; die Höhe wird durch Beschluss des Gemeinderates festgesetzt.“

2.7        In § 5 Abs. 3 Satz 3 werden die Worte „bis spätestens 8.30 Uhr des Fehltages“ ersetzt durch die Worte „näheres regelt die Hausordnung der Einrichtung“.

§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.

Weidenberg, 17. Juli 2024
Reinhard Preißinger 
Erster Bürgermeister
 

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