Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Seybothenreuth (BGS/EWS)

Vom 16. Mai 2025

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Seybothenreuth folgende

1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Seybothenreuth (BGS/EWS)

§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Seybothenreuth (BGS/EWS) vom 04. Dezember 2024 (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg vom 27. Dezember 2024, Nr. 01/2025) wird wie folgt geändert:

1.   § 6 Beitragssatz wird wie folgt geändert:
1.1 In § 6 Abs. 1 Buchstabe a) wird der Betrag „1,23“ ersetzt durch den Betrag „3,01“.
1.2 In § 6 Abs. 1 Buchstabe b) wird der Betrag „9,23“ ersetzt durch den Betrag „20,21“.

§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Juni 2025 in Kraft.

Weidenberg, 16. Mai 2025
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Seybothenreuth