Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Seybothenreuth-Ost“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nrn. 87, Gemarkung Seybothenreuth;Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Der Gemeinderat Seybothenreuth hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, im oben genannten Bereich den Bebauungsplan „Solarpark Seybothenreuth-Ost“ aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan zu ändern.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl. Nr. 87, Gemarkung Seybothenreuth. Die tatsächliche Modulfläche wird noch durch den Gemeinderat Seybothenreuth festgelegt.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans kann in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauverwaltung, 1. Obergeschoss, Zimmer 19, Anschrift: Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch 13:30 – 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung) bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Seybothenreuth (www.seybothenreuth.de) unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingesehen werden.
Verfahrensart
Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB erfolgt im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Bauleitplanung sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Nebenanlagen geschaffen werden. Im Bebauungsplan soll daher ein „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage“ gemäß § 11 Abs. 2 BauGB ausgewiesen werden.
Seybothenreuth, den 10.10.2025
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Seybothenreuth