Teilnehmergemeinschaft Fenkensees - Gemeinde Seybothenreuth

Bekanntmachung und Ladung

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lädt hiermit alle Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft Fenkensees zu einer Teilnehmerversammlung gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetzt zur Wahl von Vorstandsmitgliedern und Stellvertretern.

Die Teilnehmerversammlung findet am
Freitag, den 27. März 2026 um 19:30 Uhr im Gemeinschaftsraum in Fenkensees
statt.

Tagesordnung: 
•    Bericht des Vorsitzenden des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
•    Entlastung des Vorstands und des Kassenführers
•    Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
•    Notwendige Wegebaumaßnahmen
•    Allgemeine Aussprache

Das Flurbereinigungsverfahren Fenkensees wurde mit der Schlussfeststellung vom 10.05.1966 abgeschlossen. Da die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren, blieb die Teilnehmergemeinschaft bestehen.
Da die letzte Vorstandswahl schon längere Zeit zurückliegt, ist die Neuwahl eines Vorstands dringend erforderlich.
Wahl  und stimmberechtigt sind die am Termin anwesenden Teilnehmer. Teilnehmer sind die Personen, die im ehemaligen Verfahrensgebiet Grundeigentum oder Erbbaurechte haben. Die Vertretung durch Bevollmächtigte, die nicht selbst wahlberechtigt sein müssen, ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. 
Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer, welche sich über die Stimmabgabe einig sein müssen; andernfalls müssen sie von der Stimmabgabe ausgeschlossen werden. Teilnehmer, die abwesend sind und sich nicht mit beglaubigter Vollmacht vertreten lassen, können ihre Stimme nicht nachträglich geltend machen.

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

Fenkensees, den 12. Februar 2026
Der Vorsitzende / stellvertretende Vorsitzende des Vorstands
gez. Hans Potzel