Kindertageseinrichtung Seybothenreuth

Kita Wichtelstübchen

In den vergangenen Wochen war in unserer Kita viel los. Die verschiedenen Stammgruppen haben sich mit viel Freude und Neugier unterschiedlichen Projekten gewidmet und dabei zahlreiche neue Erfahrungen gesammelt. Unsere jüngsten Kinder starteten mit einem Farbenprojekt und beschäftigten sich mit der Farbe Rot. Spielerisch konnten sie die Farbe mit allen Sinnen entdecken, experimentieren und ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Ob beim Malen, Gestalten oder Erkunden verschiedener Materialien – die Kinder lernten die Farbe auf vielfältige Weise kennen. Die mittlere Gruppe begab sich auf eine spannende Reise in die Tiefen der Meere. Gemeinsam tauchten die Kinder in die faszinierende Unterwasserwelt ein und lernten verschiedene Meerestiere kennen. Den Auftakt machte der Oktopus, dessen besondere Eigenschaften und Lebensweise die Kinder mit großem Interesse erforschten. In den kommenden Wochen werden weitere Meeresbewohner entdeckt und kreativ umgesetzt.

Auch gruppenübergreifend wurde gemeinsam gearbeitet. Im Mittelpunkt stand dabei die Sonnenblume. Zusammen pflanzten die Kinder Sonnenblumen und begleiten sie nun in den nächsten Wochen aufmerksam beim Wachsen. So erleben sie hautnah, wie aus einem kleinen Samen eine große Pflanze entsteht, und lernen spielerisch den Kreislauf der Natur kennen. Passend dazu wurden im Kreativzimmer aus alten Plastikflaschen bunte Blumentöpfe gestaltet. Mit viel Fantasie verwandelten die Kinder die Flaschen in individuelle Pflanzgefäße, die anschließend gemeinsam bepflanzt wurden. Dabei wurde nicht nur die Kreativität gefördert, sondern auch das Thema Nachhaltigkeit aufgegriffen, indem aus vermeintlichem Abfall etwas Neues und Nützliches entstand.

Ausflug Wildpark Veldensteiner Forst

Ein besonderes Highlight war der gemeinsame Ausflug der Krippen- und Kindergartenkinder in den Wildpark Veldensteiner Forst. Mit großer Vorfreude machten sich die Kinder auf den Weg, um heimische Wildtiere in ihrer natürlichen Umgebung zu beobachten. Rehe, Hirsche, Wildschweine und viele weitere Tiere konnten aus nächster Nähe bestaunt werden. Der Ausflug bot den Kindern viele spannende Eindrücke, förderte das Naturverständnis und machte allen großen Spaß.

An den warmen Sommertagen sorgten außerdem verschiedene Wasserspiele für eine willkommene Abkühlung. Mit Spritzspielen und kleinen Experimenten mit Wasser konnten die Kinder nicht nur die sommerlichen Temperaturen genießen, sondern auch spielerisch die Eigenschaften des Wassers entdecken. Der Spaß kam dabei natürlich nicht zu kurz.

Mit viel Begeisterung, Entdeckerfreude und Gemeinschaftssinn freuen sich die Kinder nun auf die Fortsetzung ihrer Projekte und darauf, ihre Sonnenblumen in den kommenden Wochen beim Wachsen zu beobachten.

Wasserspaß in der Kita
 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

Vom 17. Juli 2024

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Seybothenreuth folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth vom 27. Oktober 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 12/2022) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:
1.1         In § 1 wird folgender Abs. 3 ergänzt:
        „(3) Die Gebühren, das Spielgeld sowie die Verpflegungskosten werden durch Bescheid festgesetzt. Benutzungsgebühren und Spielgeld nach dieser Satzung werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Kindertageseinrichtung. Verpflegungsgeld nach dieser Satzung wird erhoben für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Gebührenpflicht sowie die Spielgeldpflicht bestehen auch im Fall vorübergehender Erkrankung, Urlaub oder sonstiger vorübergehender Abwesenheit fort.“

2. § 5 wird wie folgt geändert:
2.1.        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
        „a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
        
        - für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden    137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden     206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    231,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    256,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    281,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    310,10 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    341,15 Euro“

2.2        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
        „b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):

        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    125,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden     137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    183,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    202,15 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    222,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    244,65 Euro“    

2.3         § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
        „c) für Hortkinder:

        - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden      81,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden      93,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    106,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    131,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    150,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    168,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    226,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    249,60 Euro“

2.4        In § 5 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Schulkindbetreuung“ durch die Wörter 
        „erhöhte Ferienbetreuung im Hort“ ersetzt.  

2.5         In § 5 Abs. 2 Satz 2 wird der Betrag „2,00“ gestrichen und durch den Betrag 
        „5,00“ ersetzt.


2.6        § 5 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
        „(3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist pro Mittagessen ein Verpflegungsgeld zu entrichten; die Höhe wird durch Beschluss des Gemeinderates festgesetzt.“

2.7        In § 5 Abs. 3 Satz 3 werden die Worte „bis spätestens 8.30 Uhr des Fehltages“ ersetzt durch die Worte „näheres regelt die Hausordnung der Einrichtung“.

§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.

Weidenberg, 17. Juli 2024
Reinhard Preißinger 
Erster Bürgermeister
 

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