Kindertageseinrichtung Seybothenreuth

Aktuelle Informationen

Kita Wichtelstübchen

Der April im Wichtelstübchen
In unserer Kita war einiges los im April – von einem inspirierenden Elternabend über eine fröhliche Osterfeier bis hin zu unserem weiterhin laufenden Projekt zum Thema „Anderssein“.

Ein wertvoller Elternabend: „Grenzen setzen“ mit Katrin Karban-Völkl
Ein besonderes Highlight war unser Elternabend mit der renommierten Referentin Katrin Kapan-Völkel, die über das wichtige Thema „Grenzen setzen“ sprach. In einer offenen und herzlichen Atmosphäre erfuhren Eltern, wie bedeutsam klare Regeln und liebevolle Konsequenz für die Entwicklung der Kinder sind. Mit vielen praxisnahen Beispielen und wertvollen Impulsen gab Frau Karban-Völkl den Eltern wertvolle Anregungen für den Alltag. Die rege Beteiligung und die positiven Rückmeldungen zeigen, wie wertvoll dieser Abend für viele war. Ein herzliches Dankeschön an Frau Karban-Völkel für ihre wertvollen Einsichten! Vielen Dank an den Elternbeirat, der uns diesen Abend finanziell ermöglicht hat.

Fröhliche Osterzeit in der Kita
Die Vorfreude auf Ostern war bei den Kindern in den vergangenen Wochen deutlich zu spüren. Mit viel Liebe und Kreativität wurden verschieden Sachen zu Ostern gebastelt und frühlingshafte Dekorationen gestaltet. Die Osterfeier war dann der Höhepunkt dieser besonderen Zeit. Gemeinsam mit unserem Herrn Pfarrer Öffner feierten wir in festlicher Runde, sangen Lieder und lauschten einer kindgerechten Ostergeschichte. Die strahlenden Kinderaugen bei der Osternestsuche waren ein wundervolles Zeichen dafür, wie sehr sie diesen Tag genossen haben. Ein herzliches Dankeschön an Pfarrer Öffner für seine wertvollen Worte und seine Unterstützung!

Unser Projektthema: „Anderssein“ – Vielfalt wertschätzen
Ein Thema, das uns weiterhin begleitet, ist „Anderssein – der Umgang mit Verschiedenheiten bei Menschen“. In vielfältigen Aktivitäten setzen sich die Kinder mit den Fragen auseinander: Was macht uns besonders? Warum sind Unterschiede wertvoll? Wie können wir respektvoll miteinander umgehen? Durch Geschichten, Spiele und kreative Aktionen erleben die Kinder, dass Vielfalt eine Bereicherung ist. Dieses Projekt stärkt nicht nur ihr Verständnis für andere, sondern auch ihr eigenes Selbstbewusstsein.

Neues vom Gartenprojekt
Auch können wir berichten, dass unser Gartenprojekt wieder gestartet hat. Gemeinsam ziehen die Kinder pflanzen in Frühbeeten, die wir dann in die Hochbeete beim Obst und Gartenbauverein pflanzen und im Sommer hoffentlich viele Tomaten, Gurken und Salat ernten können.

Wir freuen uns auf weitere schöne Erlebnisse und danken allen, die unsere Kita mit ihrem Engagement und ihrer Unterstützung bereichern! 
 

Anmeldung Kindertageseinrichtung Seybothenreuth

Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 sind online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2025 bei uns einzureichen.

Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2025/2026 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2025 über das Bürgerserviceportal an.

Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen ausliegenden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordrucke finden Sie auch im Internet.

Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Seybothenreuth.

Gern können Sie aber auch bei einem persönlichen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit der Einrichtungsleitung unter (0 92 75) 14 32 in Verbindung.
 

Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich. 
Ansprechpartner:
Frau Mayer (0 92 78) 9 77-48
Frau Schober (0 92 78) 9 77-82
Frau Trautner (0 92 78) 9 77-23
 

Stellenausschreibung Kinderpfleger/in (m/w/d) oder Erzieher/in (m/w/d)

Stellenanzeige Kita

Die Gemeinde Seybothenreuth sucht für ihre Kindertageseinrichtung

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

-    eine/n staatlich geprüfte/n Kinderpfleger/in (m/w/d)

oder

-    eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in (m/w/d)

unbefristet in Teil- oder Vollzeit.

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Personalverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Frau Subirre, unter der Tel. 09278 / 977-26 sowie Frau Trautner unter der Tel. 09278 /977-23 zur Verfügung.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail mit aussagekräftigen Unterlagen an die Gemeinde Seybothenreuth Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg oder an johanna.subirre@weidenberg.de.
 

Die elektronischen Bewerbungen werden wir spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens löschen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise, die auf folgender Seite abrufbar sind: 
https://www.weidenberg.de/datenschutzerklaerung#datenschutzhinweise
 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

Vom 17. Juli 2024

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Seybothenreuth folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth vom 27. Oktober 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 12/2022) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:
1.1         In § 1 wird folgender Abs. 3 ergänzt:
        „(3) Die Gebühren, das Spielgeld sowie die Verpflegungskosten werden durch Bescheid festgesetzt. Benutzungsgebühren und Spielgeld nach dieser Satzung werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Kindertageseinrichtung. Verpflegungsgeld nach dieser Satzung wird erhoben für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Gebührenpflicht sowie die Spielgeldpflicht bestehen auch im Fall vorübergehender Erkrankung, Urlaub oder sonstiger vorübergehender Abwesenheit fort.“

2. § 5 wird wie folgt geändert:
2.1.        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
        „a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
        
        - für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden    137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden     206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    231,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    256,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    281,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    310,10 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    341,15 Euro“

2.2        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
        „b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):

        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    125,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden     137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    183,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    202,15 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    222,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    244,65 Euro“    

2.3         § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
        „c) für Hortkinder:

        - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden      81,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden      93,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    106,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    131,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    150,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    168,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    226,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    249,60 Euro“

2.4        In § 5 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Schulkindbetreuung“ durch die Wörter 
        „erhöhte Ferienbetreuung im Hort“ ersetzt.  

2.5         In § 5 Abs. 2 Satz 2 wird der Betrag „2,00“ gestrichen und durch den Betrag 
        „5,00“ ersetzt.


2.6        § 5 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
        „(3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist pro Mittagessen ein Verpflegungsgeld zu entrichten; die Höhe wird durch Beschluss des Gemeinderates festgesetzt.“

2.7        In § 5 Abs. 3 Satz 3 werden die Worte „bis spätestens 8.30 Uhr des Fehltages“ ersetzt durch die Worte „näheres regelt die Hausordnung der Einrichtung“.

§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.

Weidenberg, 17. Juli 2024
Reinhard Preißinger 
Erster Bürgermeister
 

Neues aus dem Wichtelstübchen

In der Krippe befinden sich wieder neue Kinder in der Eingewöhnung, langsam werden sie mit den Abläufen und Ritualen vertraut. Besonders beliebt ist der Morgenkreis der immer gleich abläuft: jedes Kind setzt sich auf ein Sitzkissen in den Kreis, dann darf das heutige Morgenkreiskind klingeln, die anwesenden Kinder zählen, schauen wer fehlt, nach dem Wetter sehen und die passende Bildkarte aufhängen und das guten Morgenlied wählen. Außerdem wird der Morgenkreis auch gerne genutzt, um Kreisspiele, Fingerspiele, Bewegungslieder und so weiter anzubieten.

Im Kindergarten beschäftigten wir uns näher mit dem Wetter und dem Wasserkreislauf. Im gemeinsamen Morgenkreis hörten wir die Geschichten von Nele & Robin Wie kommt das Wasser in die Wolken. Während der Freispielzeit konnten sich die Kinder in den verschiedenen Räumen weiter mit dem Thema beschäftigen. Es standen Salzwasserexperimente, Regenbilder, Plakatgestaltung und Gummistiefel Sudoku zur Wahl. Die Angebote wurden gerne und rege genutzt, um das Gelernte zu vertiefen.

Vor dem Oma & Opa Nachmittag war bei den Krippen- und Kindergartenkindern als auch bei den Schulkindern, seit Tagen freudige Aufregung zu spüren. Es wurde gebacken, Lieder eingeübt, dekoriert und Einladungen verteilt. Dann war es endlich soweit, die Besucher kamen und wurden mit dem Begrüßungslied in Empfang genommen. Zusammen ließen wir uns, an den hübsch geschmückten Tischen, den leckeren Kuchen schmecken.

In allen Gruppenräumen waren verschiedene Spielstationen aufgebaut. Alle Kinder konnten mit ihrem Besuch durch die Räume wandeln und alles zusammen
ausprobieren. So bekamen die Besucher einen Einblick von dem, was das Kind in der Einrichtung erlebt.

Am 17. 2 organisierte der Elternbeirat den Frühjahr Sommer Flohmarkt. Vielen Dank an die Bäcker, Helfer und Verkäufer. Es wurde wieder ein guter Erlös erzielt.
Im März gab es für unsere 20 Vorschulkinder einen wichtigen Tag. Das Schulspiel stand an. Es kamen zwei Lehrerinnen aus der Grund- und Mittelschule Weidenberg und hielten mit den Vorschulkindern eine richtige Schulstunde ab.

Im Jahreskreis steht das nächste große Fest an und wir werden sicher in der nächsten Zeit viel basteln, singen, erleben und erfahren rund um Ostern

Europäischer Sozialfonds Plus 2021 – 2027

Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa 
Bestandsförderung im Vorschulbereich-Aktion 8

Der Anstellungsschlüssel ist der wichtigste strukturelle Indikator für die Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Ziel der Bestandsförderung ist es daher, die aufgebaute Struktur zur Reduzierung von Benachteiligungen im frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsbereich aufgrund unterschiedlicher 
finanzieller regionaler Gegebenheiten in den Gemeinden fortzuführen. Durch eine personelle Verstärkung des pädagogischen Personals im Rahmen der Förderung und der daraus resultierenden Verbesserung des Anstellungsschlüssels in Kindertageseinrichtungen in finanzschwachen Gemeinden soll Chancengleichheit für ein förderliches, kindliches Aufwachsen durch ein qualitatives Bildungs- und Betreuungsangebot weiterhin sichergestellt und eine Angleichung der strukturellen Rahmenbedingungen innerhalb des Freistaates erreicht werden.

Gefördert wird – ergänzend zur gesetzlichen Förderung nach BayKiBiG – der zusätzliche Einsatz pädagogischen Personals (Fach- und Ergänzungskräfte nach § 16 AVBayKiBiG) in staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen in finanzschwachen Gemeinden, für die 2024 eine Förderung nach den Förderhinweisen „Förderung im Vorschulbereich (Aktion 8)“ vom 20. Dezember 2023 gewährt wurde. Mit den zusätzlichen Personalressourcen soll die Qualität in den Einrichtungen weiterhin sichergestellt bzw. verbessert werden, insbesondere sollen diese eine individuelle Förderung von Kindern ermöglichen sowie dazu beitragen, die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zu intensivieren. Als „zusätzlich“ im Sinne dieser Förderhinweise gelten die Neueinstellungen bzw. vertraglich vereinbarten Stundenerhöhungen, die im Rahmen der Förderaktion 16 der REACT-EU-Initiative geschaffen und bis Ende 2024 nach Maßgabe der Förderhinweise „Förderung im Vorschulbereich (Aktion 8)“ vom 20. Dezember 2023 gefördert wurden. Die Projektlaufzeit ist auf die Jahre 2025 und 2026 erweitert.

Somit eröffnet sich für die Gemeinde Seybothenreuth erneut die Möglichkeit zur Finanzierung der Beschäftigung von zusätzlichem Personal in ihrer Kindertageseinrichtung.