Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth am 18.11.2025

Bauantrag Fl. Nr. 1080, Gemarkung Seybothenreuth (in Würnsreuth); 
Nutzungsänderung von Lagerraum und BHKW-Betriebsraum zu Pferdeboxen


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Seybothenreuth        
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften  
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. 
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Seybothenreuth für das Jahr 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. 
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen. 
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2024 erteilt.


Anpassung der Realsteuerhebesätze und Hebesatzsatzung    
1. Beschluss:
Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2026 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A    von 245 % auf 420 %
Grundsteuer B    von 260 % auf 260 %
Gewerbesteuer    von 365 % auf 365 %
2. Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung der Gemeinde Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth) über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.