Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth am 17.03.2026

Haushalt 2026; Erlass der Haushaltssatzung    

1. Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt.
2. Beschluss:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2025 bis 2029 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.


Fortführung Haushaltskonsolidierung      

Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Die Verantwortlichen der gemeindlichen Einrichtungen sind über die Situation zu unterrichten und werden weiterhin zum Sparen angehalten.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Preißinger wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Bauantrag Fl. Nr. 714/2, Gemarkung Seybothenreuth (in Döberschütz); 
Errichtung eines Nebengebäudes        


Änderung des Bebauungsplans „Am Gänsbühl“; Aufstellungsbeschluss    

Beschluss:
Der Gemeinderat Seybothenreuth beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Am Gänsbühl“ im Bereich der Fl. Nrn. 1293/2, 1293/3 und 1293/4, alle Gemarkung Seybothenreuth.
Die Änderung des Bebauungsplans verfolgt das Ziel, die bauliche Entwicklung städtebaulich zu steuern und den Planungswillen des Bebauungsplans „Am Gänsbühl“ zu sichern.
Durch die Änderung des Bebauungsplans sollen folgende Regelungen erfolgen:
•  Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße von 1.800 m², um die Wahrung der ortstypischen Bebauungsstruktur zu gewährleisten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)
• Begrenzung der zulässigen Zahl der Wohneinheiten je Wohngebäude auf maximal 2 (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 
• Im Übrigen sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Gänsbühl“ weiterhin Bestand haben.
Der Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanänderung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen zu erstellen und dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.


Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans „Am Gänsbühl“; Satzungsbeschluss    

Beschluss:
Der Gemeinderat Seybothenreuth beschließt den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans „Am Gänsbühl“ im Bereich der Fl. Nrn. 1293/2, 1293/3 und 1293/4, alle Gemarkung Seybothenreuth. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.


Flurneuordnung und Dorferneuerung Döberschütz-Fenkensees II; 
Kostenvereinbarung Wegebau        

Beschluss:
Mit der Vereinbarung zwischen der TG Döberschütz-Fenkensees II und der Gemeinde Seybothenreuth besteht Einverständnis. Der Eigenanteil der Gemeinde ist bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.