Neufestsetzung der Herstellungsbeiträge für die Abwasserentsorgung
Beschluss:
Die Herstellungsbeiträge werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche 3,01 €
- pro m² Geschossfläche 20,21 €
Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Seybothenreuth (BGS/EWS); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Seybothenreuth (BGS/EWS) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Festsetzung der Verbesserungsbeiträge für die Abwasserentsorgung
Beschluss:
Die Verbesserungsbeiträge werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche 1,81 €
- pro m² Geschossfläche 10,84 €
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Seybothenreuth; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Seybothenreuth wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Seybothenreuth
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Seybothenreuth für das Jahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2023 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt. Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2023 erteilt.
Vorlage der Jahresrechnung 2024 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Seybothenreuth
Beschluss:
Der Gemeinderat Seybothenreuth nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2024. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Antrag auf Zuschuss Ausbau/Umbau Dorfgemeinschaft Fenkensees
Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Flurneuordnung und Dorferneuerung Döberschütz-Fenkensees II;
Eigenbeteiligung GV-Straße Fenkensees-Kirmsees
Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Vergabe Straßenname neues Baugebiet Seybothenreuth-Süd
Beschluss:
Mit dem Vorschlag „Am Sonnenhang“ besteht Einverständnis.