Vereidigung des neugewählten Ersten Bürgermeisters
Den Eid nach Art. 27 Abs. 3 KWBG nimmt das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied, Günter Opel, vom neugewählten Ersten Bürgermeister Stefan Roder ab.
Vereidigung der neuen Mitglieder des Gemeinderates
Die neugewählten Mitglieder des Gemeinderates, Patrick Fischer, Florian Hendlich, Michael Nützel, Dr. Lars Peetz, Victoria Stoiber, Andreas Schott leisten den Eid nach Art.31 Abs. 4 GO. Der Eid wird ihnen vom Ersten Bürgermeister abgenommen.
Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren Bürgermeister
Beschluss:
Für die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderates werden zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister (Zweite/r und Dritte/r Bürgermeister/Bürgermeisterin) gewählt.
Wahl der weiteren Bürgermeister
a) Wahl Zweiter Bürgermeister:
Name Stimmen ungültig
Ulrich Bertelshofer 13 0
Auf Befragen durch den Ersten Bürgermeister nimmt der Gewählte die Wahl an und bedankt sich. Amtsannahmeerklärung wird unterzeichnet.
b) Wahl Dritter Bürgermeister:
Name Stimmen ungültig
Matthias Peter 12 0
Andreas Preißinger 1 0
Auf Befragen durch den Ersten Bürgermeister nimmt der Gewählte die Wahl an und bedankt sich. Amtsannahmeerklärung wird unterzeichnet.
Vereidigung der weiteren Bürgermeister
Der Erste Bürgermeister vereidigt die weiteren Bürgermeister nach Art. 27 KWBG.
Bestellung von Mitgliedern des Gemeinderates für Ausschüsse,
Versammlungen und sonstige Institutionen sowie von Beauftragten
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass die Gemeinde in der Schulverbandsversammlung des Grundschulverbandes sowie des Mittelschulverbandes Weidenberg durch den ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird. Der erste Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter (vgl. Art. 39 Abs. 1 GO) vertreten. Für die Bestellung weiterer Verbandsräte erfolgt die Sitzverteilung auf Grundlage Art. 33 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 i. V. m. § 7 der Geschäftsordnung
Beschluss:
Die Gremien und Ausschüsse werden wir folgt besetzt bzw. Beauftragte benannt:
1. Gemeinschaftsversammlung VG Weidenberg --> BGM plus 2 Sitze
Gruppierung Mitglied Stellvertreter
1. Bürgerm: Stefan Roder 2. Bürgerm: Ulrich Bertelshofer
CSU 1 Sitz Dr. Lars Peetz Matthias Roder
FWG 1 Sitz Matthias Peter Andreas Preißinger
2. Schulverbandsversammlung Grundschulverband --> BGM plus 1 Sitz
Gruppierung Mitglied Stellvertreter
1. Bürgerm: Stefan Roder 2. Bürgerm: Ulrich Bertelshofer
CSU 1 Sitz Dr. Lars Peetz Victoria Stoiber
3. Schulverbandsversammlung Mittelschulverband Weidenberg --> nur BGM
Gruppierung Mitglied Stellvertreter
1. Bürgerm: Stefan Roder 2. Bürgerm. Ulrich Bertelshofer
4. Rechnungsprüfungsausschuss (beratend): --> 5 Ausschussmitglieder
Gruppierung Mitglied Stellvertreter
CSU - 2 Mitglieder Matthias Roder Andreas Schott
CSU Dr. Lars Peetz Andrea Storkenmaier
FWG - 2 Mitglieder Michael Nützel Florian Hendlich
FWG Andreas Preißinger Matthias Peter
ÜWG - 1 Mitglied Patrick Fischer Günter Opel
Daraus Vorsitzender: Andreas Preißinger
5. Wasserzweckverband zur Wasserversorgung Seybothenreuther Gruppe:
Gruppierung Mitglied Stellvertreter
1. Bürgerm. Stefan Roder 2. Bürgerm. Ulrich Bertelshofer
Matthias Roder Victoria Stoiber
Ulrich Bertelshofer Andrea Storkenmaier
Dr. Lars Peetz Andreas Schott
Florian Hendlich Alexander Porsch
Andreas Preißinger Michael Nützel
Günter Opel Patrick Fischer
6. Jugendbeauftragte:
Victoria Stoiber, Andreas Schott, Florian Hendlich, Markus Seiler
7. Seniorenbeauftragte:
Karl-Heinz Probst, Günter Opel
8. Fraktionssprecher:
Gruppierung Mitglied Stellvertreter
CSU Ulrich Bertelshofer Dr. Lars Peetz
FWG Andreas Preißinger Matthias Peter
9. Steuerungsgruppe ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge
Mitglied
1. Bürgermeister: Stefan Roder
2. Bürgermeister: Ulrich Bertelshofer
Weiteres Mitglied: Matthias Peter Stellvertreter: Günter Opel
10. Vertreter im Diakonieverein:
Reinhard Preißinger
11. SiSo-Netz:
Erster Bürgermeister lt. Satzung
12. Vertreter Landschaftspflegeverband:
Als Vertreter der Gemeinde Seybothenreuth wird der Erste Bürgermeister benannt.
Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
TOP 8
Erlass einer Geschäftsordnung
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt die besprochene Geschäftsordnung, die Gegenstand der Beratung war und Bestandteil des Beschlusses ist. Die Geschäftsordnung wird dem Beschlussbuch beigeheftet.