Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth am 28.07.2026

Bauantrag Fl. Nr. 1276, Gemarkung Seybothenreuth; Neubau von 2 Umkleide-Container        


Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung des Marktes Weidenberg: Bebauungsplan „Lehen Nr. 3 - Gewerbegebiet an der B22“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans    
Beschluss:
Die Gemeinde Seybothenreuth erhebt gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“ sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans keine Einwände. Auf folgende Punkte soll jedoch in einer Stellungnahme hingewiesen werden:

-    Die Stellungnahme vom 17. Dezember 2025 wird aufrechterhalten (Hinweis zum Thema Radwegeverbindung)
-    Im Rahmen der Planung des Verkehrsknotenpunkts B22/BT17/Lehen sind der Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bestmöglich zu berücksichtigen.


Ganztagsbetreuungskonzept        
Beschluss:
Dem vorgestelltem Ganztagsbetreuungskonzept – wie folgt:
gebundene Ganztagsklasse Grund- und Mittelschule Weidenberg
Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr bzw. 15.00 Uhr
Altersöffnung/Platzsharing Kindertageseinrichtung Seybothenreuth
wird zugestimmt.


Einrichtung eines offiziellen WhatsApp-Kanals der Gemeinde Seybothenreuth        
Beschluss:
Der Gemeinderat Seybothenreuth beschließt die Einrichtung eines offiziellen WhatsApp-Kanals der Gemeinde Seybothenreuth als ergänzendes digitales Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger.
Der Kanal dient ausschließlich der Veröffentlichung allgemeiner Informationen und Bekanntmachungen der Gemeinde. Rechtsverbindliche Veröffentlichungen erfolgen weiterhin ausschließlich über die gesetzlich vorgesehenen Bekanntmachungsorgane und die offizielle Internetseite der Gemeinde.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen offiziellen WhatsApp-Kanal einzurichten, ein Redaktions- und Berechtigungskonzept zu erstellen, die datenschutzrechtlichen Anforderungen mit dem Datenschutzbeauftragten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg abzustimmen sowie Impressum und Datenschutzhinweise bereitzustellen.
Des Weiteren werden die Verwaltung und der Erste Bürgermeister beauftragt, weitere Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit zu prüfen und eine Umsetzung vorzubereiten.


Benutzungsgebühren Mehrzweckhalle und Benutzungsverträge    
Beschluss:
Die Benutzungsordnung, die Entgeltordnung und der Mietvertrag in der vorliegenden Form werden beschlossen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, jeweils Änderungen des Mietvertrages nach Bedarf vorzunehmen sowie redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Die redaktionellen Änderungen beziehen sich auf alle drei Verträge und die anderen Änderungen letztlich auch.
Die drei Verträge werden entsprechend den Bedingungen angepasst und dem Beschlussbuch beigefügt.


Vorlage der Jahresrechnung 2025 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Seybothenreuth
Beschluss:
Der Gemeinderat Seybothenreuth nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2025. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.