Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth am 19.12.2023

Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) im Ortsbereich Seybothenreuth,

km 45,015 durch Deutsche Bahn AG, Durchfahrtsgrößen

Beschluss:


Aufgrund der vorgenannten Punkte: hohe Kostenbeteiligung für die Gemeinde bei Vergrößerungsverlangen, RW-Kanal nicht tief genug, RW-Kanal Tieferlegung technisch so gut wie nicht möglich, große Vertiefung der Straße und Straßenanpassung nötig und für größere Fahrzeuge eine Umfahrung über die B 22 jederzeit möglich ist, sollte seitens der Gemeinde auf Forderungen/Verlangen verzichtet werden. Die Bahn sollte die Brücke größenmäßig 1:1 erneuern.


Kommunale Wärmeplanung

Beschluss:


Der Erste Bürgermeister wird beauftragt zusammen mit der Verwaltung einen Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis zum 31.12.2023 zu stellen. Soweit die Zustimmung der Gemeinden Kirchenpingarten und Emtmannsberg vorliegen, soll dies im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit erfolgen.


Erlass einer Hebesatzsatzung

Beschluss:


Vorliegender Entwurf der Satzung der Gemeinde Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth) über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2022

der Gemeinde Seybothenreuth

a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und

Behandlung der Niederschriften  

Beschluss zu a):


Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

b) Feststellung der Jahresrechnung

Beschluss zu b):


Die Jahresrechnung der Gemeinde Seybothenreuth für das Jahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.

c) Entlastung

Beschluss zu c):


Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.

Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 erteilt.


Förderantrag RZWas 2021; Pumpwerk Würnsreuth

Beschluss:


Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bauentwurf für die Sanierung des Pumpwerks Würnsreuth zu entwerfen und damit Fördermittel nach der RZWas 2021 mit den höchstmöglichen Fördersatz zu beantragen. Nach der Förderzusage soll das Pumpwerk saniert werden.