Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), Antrag auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Seybothenreuth des Gemeinderates Tobias Lerner gem. Art.19 Abs. 1 GO
Beschluss:
Dem Antrag des Gemeinderats Tobias Lerner auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied wird gemäß Art. 19 Abs. 1 GO mit sofortiger Wirkung stattgegeben. Der Erste Bürgermeister hat die Listennachfolgerin mit Schreiben vom 19.05.2025 verständigt. Diese hat die Berufung ab dem Zeitpunkt der Verständigung innerhalb einer Woche schriftlich angenommen und die Bereitschaft zur Eidesleistung erklärt. Die Listennachfolgerin ist im Anschluss zu vereidigen.
Beschluss über die Berufung der Listennachfolgerin, Frau Andrea Storkenmaier, in den Gemeinderat der Gemeinde Seybothenreuth
Beschluss:
Frau Andrea Storkenmaier wird als Listennachfolgerin der CSU für Gemeinderat Tobias Lerner in den Gemeinderat der Gemeinde Seybothenreuth mit sofortiger Wirkung berufen.
Vereidigung der Listennachfolgerin, Frau Andrea Storkenmaier, gem. Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)
Neubesetzung von Ausschüssen/Gremien infolge des Ausscheidens des Gemeinderates Tobias Lerner aus dem Gemeinderat
Beschluss:
Die Ausschusssitze des ausgeschiedenen Gemeinderates Tobias Lerner werden wie folgt besetzt:
1. Rechnungsprüfungsausschuss
stellvertretendes Mitglied: Stefan Roder
2. Wasserzweckverband zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe
stellvertretendes Mitglied: Andrea Storkenmaier
3. Jugendbeauftragter (zusammen mit Andreas Preißinger und Nele Raps):
Ulrich Bertelshofer
Flurneuordnung und Dorferneuerung - Vereinbarung Grundbeitrag
1. Beschluss:
Mit der Vereinbarung Grundbeitrag zwischen der TG Döberschütz-Fenkensees II und der Gemeinde Seybothenreuth besteht Einverständnis. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, diese abzuschließen.
2. Beschluss:
Mit den Vereinbarung Grundbeitrag zwischen der TG Seybothenreuth und der Gemeinde Seybothenreuth besteht Einverständnis. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, diese abzuschließen.