Neufestsetzung der Abwassergebühren
Beschluss:
Mit dem Jahr 2023 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2026. Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2023 auf 4,64 EUR festgesetzt.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
- bis 4 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
- bis 10 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
- bis 16 m³/h: 144,00 EUR/Jahr
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
- bis 2,5 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
- bis 6 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
- bis 10 m³/h: 144,00 EUR/Jahr
Nach Aufnahme des Anlagevermögens und Überrechnung der Kalkulation soll das Thema Abwasser 2023 erneut im Gemeinderat behandelt werden.
Neunte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Seybothenreuth; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Neunten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Seybothenreuth wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth (BGS/EWS); Wallenbrunn; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Vierten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Seybothenreuth; Wallenbrunn; wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Neufestsetzung der Friedhofsgebühren
Die durch die überörtliche Rechnungsprüfung festgestellten Sachverhalte müssen noch bearbeitet und in die Kalkulation eingearbeitet werden.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Weiterführung Haushaltskonsolidierung - Überprüfung Hebesätze
Beschluss:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2023 wie folgt festgesetzt: Gewerbesteuer von 350 % auf 365 %. Der Satzungsbeschluss folgt.
TOP 9: Weiterführung Haushaltskonsolidierung – Überprüfung Gebühren/Nutzungsvereinbarungen Mehrzweckhalle
Beschluss:
Die Beschlussfassung wird zunächst zurückgestellt.
Bauantrag Fl. Nr. 1738, Gemarkung Seybothenreuth; Wohnhausneubau
1. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Seybothenreuth-Süd“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur. 1. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Seybothenreuth Süd“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Seybothenreuth Süd“ in der Fassung vom 07.11.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.