Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Seybothenreuth hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Goldhügel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 221/9, 221/16, 221/63, 221/64, 221/65, 235/4, 236/1 und 237, sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 223/9, 223/47, 223/51 und 235 alle Gemarkung
Seybothenreuth.
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Neugestaltung der ehemaligen Industriebrache in der Ortsmitte erfolgen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und damit analog des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung (inkl. Schalltechnischer Untersuchung und erschütterungstechnische Untersuchung) liegt in der Zeit vom 08.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023 in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu Einschränkung des Parteienverkehrs kommen. Wir bitten daher um vorherige Terminvereinbarung unter 09278/977-73. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.seybothenreuth.de unter dem Reiter „Leben und Wohnen“ – „Planen und Bauen“ – „Aktuelle Informationen“ einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) vorgebracht werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Seybothenreuth, 17.02.2023
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Seybothenreuth